Angeln
Wer am Senftenberger See angeln möchte, darf sich auf ein besonderes Naturerlebnis freuen. Klares Wasser, ruhige Uferabschnitte und ein guter Fischbestand machen das Gewässer für Angler attraktiv. Dabei sind sowohl die Regelungen des Landes Brandenburg und als auch die spezifischen Bestimmungen für den Senftenberger See unbedingt einzuhalten. Nur mit entsprechenden Dokumenten ist das Angeln erlaubt. Andernfalls handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, was streng geahndet wird.
Grundregeln in Brandenburg
In Brandenburg ist das Angeln ab dem vollendeten 8. Lebensjahr gestattet. Die Voraussetzung dafür ist der Besitz erforderlicher Nachweise, die abhängig von der Angelart variieren.
1. Nachweiskarte mit gültiger Fischereiabgabemarke
Diese Karte belegt die Zahlung der Fischereiabgabe und ist für ein Kalenderjahr gültig. Sie ist erhältlich bei der Unteren Fischereibehörde, in Angelgeschäften und Fischereibetrieben.
- Kinder und Jugendliche (8 bis 18 Jahre): 2,50 Euro
- Erwachsene: 12,00 Euro (40,00 Euro für eine 5-Jahres-Marke)
2. Angelkarte
Diese privatrechtliche Erlaubnis berechtigt zum Befischen eines bestimmten Gewässers und enthält häufig spezielle Regelungen wie Fangbeschränkungen und Schonzeiten, die unbedingt einzuhalten sind. Sie sind erhältlich als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarte. Die Ausgabe erfolgt durch Angelvereine und Fischereibetriebe sowie in Angelgeschäften und Touristinformationen.
- Friedfisch: 8,00 Euro pro Tag / 25,00 Euro pro Woche
- Raubfisch: 12,00 Euro pro Tag / 30,00 Euro pro Woche
Angelkarten erhalten Sie an folgenden Verkaufsstellen:
- Fischerei Teichwirtschaft Eulo, Dorfstraße 12b, 01968 Senftenberg
- Eckes Anglertreff, Buchwalder Straße 2, 01968 Senftenberg
3. Fischereischein bei Raubfischangelei
Für das Angeln von Raubfischen ist zusätzlich ein Fischereischein erfordrlich. Die Ausstellung erfolgt nach bestandener Anglerprüfung. Für die Friedfischangelei sind Fischereiabgabemarke und Angelkarte ausreichend.
Regelungen am Senftenberger See
Der Senftenberger See ist kein DAV-Gewässer und besitzt daher keine Gewässernummer. Das Fischereirecht liegt bei der Fischerei Teichwirtschaft Eulo, die eigene Bestimmungen festgelegt hat.
Angeln ist erlaubt
- vom gewachsenen Ufer aus = in den Karten nicht markierte Bereiche
- ganzjährige Angelstellen = grüne Markierung in untenstehender Karte und in Übersichtskarte zum Download
- limitiert vom Boot aus
Angeln ist nicht erlaubt
- in ausgewiesenen Sperrbereichen = orangene Markierung in untenstehender Karte und in Übersichtskarte zum Download
- in Hafenbereichen und an Steganlagen
- in ausgewiesenen Strandbereichen vom 16.04. bis 30.09. = blaue Markierung in Übersichtskarte zum Download