Die Stadt Senftenberg ist mit Ihrer Kernstadt und den Ortsteilen Großkoschen und Niemtsch „Staatlich anerkannter Erholungsort“. Diese erhebt seit 2024 mit Beschluss vom 20. September 2023 einen Kurbeitrag. Der Kurbeitrag dient der Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Erholungszwecken in dem anerkannten Gebiet dienenden Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen. Wir sind als Gastgeber verpflichtet, diesen Kurbeitrag unseren Gästen zu berechnen.
Berechnet wird dieser jährlich vom 15.03. bis zum 31.10. in Höhe von 2,00 Euro pro Person und Übernachtung. Von der Regelung ausgenommen sind:
- Kinder bis 15 Jahre
- Schwerbehinderte mit mindestens 80 v. H. GdB und/oder Merkzeichen B und deren Begleitperson
- Ortsfremde, die zur Ausbildung oder Berufsausübung übernachten
Im Gegenzug erhalten Sie eine Gästekarte mit Rabatten bei verschiedenen Partnern.