Schiffbarkeitsregeln
Der Senftenberger See ist seit dem Jahr 2007 offiziell als schiffbares Gewässer ausgewiesen und bietet seither Seglern und Bootsführern spannende Erlebnisse auf dem Wasser. Eine besondere Attraktion ist seit 2013 der Koschener Kanal, der als erste schiffbare Verbindung im Lausitzer Seenland den Senftenberger See mit dem Geierswalder See verbindet. Das Befahren des Sees mit dem Boot ist ausschließlich in der Saison vom 01. April bis zum 31. Oktober eines Jahres erlaubt. In diesem Zeitraum gelten verbindliche Schiffbarkeitsregeln, die für die Sicherheit aller Nutzer und den Schutz des Sees maßgeblich sind. Bitte machen Sie sich vor dem Einlassen Ihres Boots unbedingt mit den aktuellen Regelungen und Bestimmungen vertraut. Untenstehende Regelungen basieren auf den Landeschifffahrtsverordnungen der Ländern Brandenburg und Sachsen sowie auf Allgemeinverfügungen der Landesämter LBV, LBGR und des Landkreises Bautzen.